(Einzelunternehmer)
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen Kurzschluss Licht Design und einem Kunden abgeschlossenen Vertrags, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen von Kurzschluss Licht Design zum Gegenstand hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die mit diesen AGBs im Widerspruch stehen, sind für Kurzschluss Licht Design unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Nebenab- reden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGBs sind nur bei ausdrücklichem schriftlichem Anerkenntnis von Kurzschluss Licht Design verbindlich. Sollten die AGB geändert werden, so werden die neuen Regelungen 14 Tage nach deren Veröffentlichung rechtswirksam in alle darauf folgende Rechtsgeschäfte einbezogen, es sei denn der Kunde erklärt schriftlich innerhalb dieser Frist seinen begründeten Widerspruch gegenüber Kurzschluss Licht Design. Höhere Gewalt, Streiks, Maßnamen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden Kurzschluss Licht Design von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. MIETE 1. MIETGEBÜHR Für die Vermietung von Geräten mit Zubehör werden die in der Mietgebührliste aufgeführten Preise berechnet. Die Mietzeit errechnet sich von dem Tag an an, welchem Geräte beim Vermieter abgeholt oder abgesandt werden, bis zum Tage der Wiederanlieferung in die Räume des Vermieters. Soweit Geräte vor 12.00 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist für diesen Tag der volle Tagessatz zu bezahlen, Das Gleiche gilt falls die Geräte nach 12.00 Uhr mittags zurückgegeben werden. Liefertermine sind stets unverbindlich, werden jedoch bestmöglich eingehalten. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden voll berechnet. Auch an den übrigen Tagen ist die Mietgebühr ungeachtet etwaiger Nichtbenutzung der gemieteten Geräte zu bezahlen. 2. TRANSPORTE Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters Die Transportgefahr trägt der Mieter, und zwar auch im Falle einer Zustellung durch den Vermieter oder einen vom Vermieter Beauftragten. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zu ordnungsgemäßer Abwicklung des Zollverfahrens und trägt hierfür die Kosten und das Risiko. 3. EIGENTUMSVORBEHALT Alle gemieteten Geräte bleiben in uneingeschränktem Eigentum von Kurzschluss Licht Design. Jede Weiterveräußerung oder Überlassung an Dritte ist ohne Einwilligung von dem Vermieter unzulässig. Von Vollstreckungsmaßnahmen von Geräten, die sich im Gewahrsam des Mieters befinden, ist unverzüglich unter Angabe des Vollstreckungsgerichts und des Aktenzeichens Mitteilung zu machen. Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutz des Eigentums von Kurzschluss Licht Design gehen zu Lasten des Mieters Das Gleiche gilt bezüglich eines aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen und den dadurch bedingten Ausfall der Geräte entstandenen Schaden des Vermieters. 4. SCHÄDEN Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck der Geräte genaustens zu informieren. Außerdem muss er sich bei Übernahme bzw. vor Versand oder Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwand- freiem Zustand, richtiger Funktionen und Vollständigkeit überzeugen Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an Geräten und Zubehör entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder Wiederbeschaffung Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu zahlen. Eine Haftung des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfall der gemieteten Geräte und des Zubehörs entstehen können, besteht grundsätzlich nicht, hilfsweise wird die Haftung auf einen Tagesmietzins beschränkt. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und - höhe. Lampenschäden und Lautsprecherschäden gehen grundsätzlich auf Kosten des Mieters Etwaige auftretende Defekte an den gemieteten Geräten oder deren Verlust sind dem Vermieter, ungeachtet zu wessen Lasten sie gehen, innerhalb von Wochenfrist anzugeben Mit Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden Er behält sich ausdrücklich vor, Geräte eingehend zu überprüfen. 5. VERSICHERUNG Auf Wunsch des Mieters können die Geräte zu seinen Lasten versichert werden Der Mieter ist verpflichtet, Schadenfälle rechtzeitig seiner Versicherung oder dem Vermieter zu melden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so haftet er für alle Schäden, die durch Versagung des Versicherungsschutzes eintreten. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der volle Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei längeren Mietzeiten ist der Vermieter berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, den banküblichen Kreditzins als Verzugsschaden zu berechnen, die weitere Benutzung der Geräte zu untersagen und Rückgabe zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhältnis offen sind. 7. GERICHTSSAND UND ERFÜLLUNGSORT Gerichtsstand ist Elmshorn Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort, an dem Kurzschluss Licht Design seinen gewerblichen Sitz hat. KAUF 1. ANGEBOTE Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2. TERMINE Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, Kurzschluss Licht Design hat die Verspätung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 3. TRANSPORTRISIKO UND VERSAND Es erfolgen alle Sendungen auf Gefahr des Käufers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an Kunden bzw. Versandbeauftragte. Die Wahl des Beförderungsmittels und -weges bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Schreibt der Kunde eine bestimmte Beförderungsart vor, gehen die entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Kaufpreis ist bei Leistung bar ohne jeden Abzug fällig. Bei Verzug des Käufers sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu zahlen (mind. 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank). Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behält sich der Verkäufer vor.
5. EIGENTUMSVORBEHALT Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum von Kurzschluss Licht Design. Wahrend der Dauer des Eigenturnvorbehalts trägt der Vorbehaltskäufer die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder zufälligen Verschlechterung. Der Vorbehaltskäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten. Ein Verleih der gelieferten Ware an Dritte seitens des Bestellers ist bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Vorbe- haltskäufers das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an die Stelle des Vorbehaltseigentums die daraus dem Vorbehaltskäufer erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die allein Kurzschluss Licht Design zusteht. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Käufers ist, hat Kurzschluss Licht Design Zutrittsrecht zu den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Geräten. Der Käufer hat für die Zugänglichkeit der Raume, in denen sich die Geräte befinden, Sorge zu tragen. 6. MÄNGELRÜGEN, GEWÄHRLEISTUNG Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Lampen, Brenner, also Leuchtmittel jeder Art sind grundsätzlich von jeglicher Garantie, speziell auch was die Brenndauer angeht, ausgeschlossen. 7. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT Gerichtsstand ist Elmshorn. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort, an dem Kurzschluss Licht Design seinen gewerblichen Sitz hat. Stand August 2009